mit HERZ & OHR

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Konditionen 


Meine Einsatzzeiten werden mit Ihnen ganz individuell vereinbart. Je nach Zeitaufwand und besonderer Leistung ist eine Abrechnung auf Stundenbasis oder als Pauschale (z. B. Halbtagespauschale) möglich. Gerne stehe ich Ihnen einmalig, sporadisch, vorübergehend oder regelmäßig zur Verfügung - ganz wie Sie es wünschen und ohne Zeitdruck.

Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

Wer bezahlt die Senioren-Assistenz?

Selbständige Senioren-Assistenten nach dem Plöner Modell können in Berlin auf zwei Arten abrechnen.
Zu unterscheiden ist, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.

  1. Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
  2. Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege bis zu 2418 EUR pro Person und Jahr. Die Verhinderungspflege kann wochen-, tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.


Meine umfangreiche Qualifizierung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie eine professionelle und in der Praxis vielfach bewährte Dienstleistung erhalten.

Preisliste (Privatzahlung & Kassenleistung) 


Einzelstunde: 

40,00 € pro Person - ohne Regelmäßigkeit

 

ab zwei Stunden pro Tag: 

38,00 €/Std. pro Person - bei unregelmäßiger, sporadischer oder vorübergehender Betreuung


ab 2 Stunden pro Tag:

36,00 €/Std. pro Person - bei regelmäßiger/wöchentlicher Betreuung im Monat


Anfahrtspauschale: 
5,00 € pro Termin


Begleitfahrten mit dem Auto: 

0,80 € pro Kilometer


Sollten Sie am vereinbarten Termin nicht anzutreffen oder verhindert sein oder sagen nicht vorher binnen 24 Stunden den Termin ab (außer bei nachgewiesener Krankheit), berechne ich eine Stunde in der Höhe des Stundenpreises für den Ausfall.


Ich bin selbstständig tätig. Meine Rechnungen sind gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz, aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung, von der Umsatzsteuer befreit. 

Meine Leistungen können nach § 35a Einkommensteuergesetz als haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 Prozent bis zu max. 4.000 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.